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Beregnung
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Miete & Service
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Geräteversicherungsbedingungen

Für HÜDIG-Mietmaschinen und -Geräte

Stand März 2003
Hauptsache Man(n) ist versichert

1. Versicherte Sachen
Fahrbare Maschinen und Geräte wie zum Beispiel Stromaggregate und Pumpen ab einem Neuwert von € 5.000,00.

2. Versicherte Interessen
Versichert ist das Interesse des Vermieters der versicherten Sachen.

3. Wesentliche versicherte Gefahren
Schäden durch Diebstahl, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Brand, Explosion sowie Transportschäden werden ersetzt.

Zusätzlich werden im Bedarfsfall Aufräumungs- und Entsorgungskosten sowie Dekontaminierungs- und Entsorgungskosten für Erdreich in Höhe von max. € 2.500,00 je Versicherungsfall erstattet.

Weitere Folgeschäden gehören nicht zum Versicherungsumfang!!!
Mit Ausnahme des Diebstahlsfalls werden Verluste nicht ersetzt.

4. Wesentliche nicht versicherte Gefahren
Fehlbedienung, grobe Fahrlässigkeit, Krieg und Beschlagnahme, normale Witterungseinflüsse, dauerhafte Überlastung, Verschleiß, Mängel, Kernenergie.

5. Selbstbeteiligung
€ 500,00 je Versicherungsfall. Bei Toyo-Pumpen € 1.500,00 je Versicherungsfall.

6. Entschädigung
Im Teilschadenfall werden die für die Wiederherstellung notwendigen Kosten am Mietgerät ersetzt. Im Totalschadenfall erfolgt Zeitwertentschädigung.

7. Versicherungsort
Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Der Versicherungsort ist in jedem Fall das Einsatzgebiet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

8. Prämie, Beginn und Ende der Haftung
Der Versicherungsbeginn und das Versicherungsende erstrecken sich auf den Zeitraum, für den auch die Versicherungsprämie geleistet wird. In der Regel vom Zeitpunkt der Abholung bis zur Wiederanlieferung des Mietgerätes bei einer unserer Mietstationen. Die Versicherungsprämie richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und wird gleichzeitig mit unserer Mietrechnung berechnet. Der Versicherungsschutz entfällt automatisch, wenn den Prämienzahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird.

9. Verhalten im Schadenfall
Der Versicherungsnehmer hat Schadenfälle nach erlangter Kenntnis innerhalb von drei Werktagen an
HÜDIG GmbH & Co. KG
Absenk- und Beregnungsanlagen
Heinrich-Hüdig-Str. 2, 29227 Celle
Telefon: 05141/8845-0, Telefax: 05141/86918
schriftlich zu melden; jeden Diebstahl außerdem der zuständigen Polizeibehörde.

Schäden, die voraussichtlich einen Betrag von € 10.200,00 übersteigen, sind vorab telefonisch oder per Telefax anzuzeigen.